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Aufnahme

Allgemeine Voraussetzungen sind Kenntnisse von Grundlagen der anthroposophischen Menschenkunde sowie zum Thema Erziehung und die Bereitschaft, sich mit diesen Konzepten im Studium aktiv auseinander zu setzen.

Klassenlehrer an Waldorfschulen
Voraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsstand . Außerdem erwarten wir, dass Sie 2 - 3 Wochen in einer Waldorfschule hospitiert haben, um sich mit Ihrem künftigen Berufsfeld bekannt zu machen.
Für die Anmeldung zum Studium in Witten/ Annen fordern Sie bitte den Bewerbungsbogen des Instituts an. Schicken Sie ihn zusammen mit der handschriftlichen Darstellung ihres bisherigen Bildungsganges, Fotokopien der infrage kommenden Zeugnisse (bei Waldorf-Schülern auch das Gutachtenzeugnis der 12. Klasse), einem Nachweis über Ihre Hospitation an einer Waldorfschule und 3 Lichtbildern im Passbildformat an das Institut. Sie erhalten dann einen Terminvorschlag für das Aufnahmegespräch mit Dozenten des Instituts.
Ohne dieses persönliche Gespräch sind Aufnahmen nicht möglich. Beratungsgespräche sind jederzeit nach telefonischer Verabredung möglich.

Eurythmist mit zusätzlicher pädagogischer Qualifikation
Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abschlusszeugnis einer Freien Waldorfschule. Freude an der Bewegung, an Musik und Literatur. Anfängliche Musikkenntnisse. Eigenverantwortung und soziale Fähigkeiten. Die Aufnahme erfolgt nach einem Einzelgespräch und einem Bewegungseindruck. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache.

Musiklehrer an Waldorfschulen (Klasse 1 bis 12)
Allgemeine Hochschulreife, solide Fähigkeiten auf mindestens einem Hauptinstrument, Grundlagen im Klavierspiel, angemessene Vorkenntnisse und Fähigkeiten in Musiktheorie und Gehörbildung, Lieder vom Blatt singen können, Erfahrungen mit Improvisation, Nachweis von mindestens 4 Wochen Praktikum im Musikunterricht einer Waldorfschule.

Einjähriges Intensiv-Studium – postgradual
Nachweis eines wissenschaftlichen Studiums, das die fachliche Qualifikation für den Unterricht in einem Schulfach beinhaltet oder – wenn in NRW eine Unterrichtsgenehmigung als Klassenlehrer beantragt werden soll – die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine als 1. Staatsprüfung anerkannte Hochschulabschlussprüfung.




Kosten
Bei Aufnahme fallen einmalige Kosten von € 80,– an.

Klassenlehrerausbildung: monatliche Zahlung von € 150,– (10 Monate im Jahr, entspricht € 1.500,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die Studentengemeinschaft .
Eurythmieausbildung: monatliche Zahlung von € 175,– (10 Monate im Jahr, entspricht € 1.750,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die Studentengemeinschaft .
Musiklehrerausbildung: monatliche Zahlung von € 200,– (10 Monate im Jahr, entspricht € 2.000,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die Studentengemeinschaft .
Studierende des Einjährigen Postgraduiertenstudiums zahlen einen monatlichen Beitrag von € 240 (10 Monate im Jahr, entspricht € 2.400).
Studienzeiten

Das Studienjahr beginnt August eines jeden Jahres und dauert bis einschließlich Juli des nächsten Jahres.
Dem Kursstudium (ab etwa Anfang Oktober) geht die 4-wöchige Bauzeit voran, mit der alle Studierenden beginnen, die neu in das Studium eintreten. Diese 4 Wochen, die der praktischen Arbeit in den Häusern, in Gelände, Park und Garten gewidmet sind – erweitert durch künstlerische Kurse und Vorträge – geben den Neuankommenden die Gelegenheit, das Institut, seine Mitarbeiter und auch Studenten kennen zu lernen.
Das Studienjahr gliedert sich in 3 Tertiale zu je 10 bis 12 Wochen.
Die praktischen Dienste während des Studienjahres (Kochen, Raumpflege, Park- und Gartenpflege, etc.) sind verbindlicher Bestandteil des Studiums.


Abschlüsse

• Absolventen der grundständigen Klassenlehrer-Ausbildung mit Fachqualifikation erhalten ein Diplom, das Waldorf-Schulen international als Nachweis der Befähigung zum/zur Waldorf-LehrerIn dient. In den meisten deutschen Bundesländern erteilen die Kultusbehörden (außer Bayern und Berlin) auf dieser Grundlage Unterrichtsgenehmigungen für die Lehrtätigkeit an Waldorf-Schulen. Das Diplom enthält jedoch keinen Anspruch auf Einstellung.
• Der erfolgreiche Besuch des 1-jährigen Intensiv-Studiums wird in einer Studienurkunde bestätigt. Die Kultusbehörden (mit Ausnahme der bayerischen) erteilen eine Unterrichtsgenehmigung aufgrund dieses Zertifikats in Verbindung mit dem Hochschul-Abschlusszeugnis (1. Staatsexamen für ein Lehramt). Für den Unterricht in der Abiturvorbereitungsklasse wird in den meisten Bundesländern das 2. Staatsexamen für das Höhere Lehramt verlangt.
• Das Eurythmie-Diplom des Instituts ist von der Leitung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, Sektion für Redende und Musizierende Künste am Goetheanum (Dornach, Schweiz) anerkannt und berechtigt (in Verbindung mit der entsprechenden eurythmisch-pädagogischen Qualifikation) in allen Bundesländern zum Eurythmieunterricht.
• Absolventen der Musiklehrer-Ausbildung Klasse 1-12 erhalten ein Diplom. In den meisten deutschen Bundesländern erteilen die Kultusbehörden (außer derzeit Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen) auf dieser Grundlage Unterrichtsgenehmigungen für die Lehrtätigkeit an Waldorf-Schulen. Das Diplom enthält jedoch keinen Anspruch auf Einstellung.


Ansprechpartner

Für allgemeine Fragen steht Ihnen in unserem Sekretariat Frau Wachowski gerne zur Verfügung. Tel. 02302.96730 .

.Studiengang Klassenlehrer an Waldorfschulen:
Christa Greshake-Ebding
.Studiengang Eurythmie: Arnold Pröll
.Studiengang Musikpädagogik Klasse 1-12 an Waldorfschulen:
Michael Kalwa
.Studiengang Waldorflehrer im Klassenlehrerbereich und in der Oberstufe:
Ernst-Christian Demisch


Formulare

>> Aufnahme-Formular.pdf
>> Bewerbung/Hospitationsnachweis
>> Infoblatt für ausländische BewerberInnen