Aufnahme
Allgemeine Voraussetzungen sind Kenntnisse von Grundlagen der
anthroposophischen Menschenkunde sowie zum Thema Erziehung und die
Bereitschaft, sich mit diesen Konzepten im Studium aktiv auseinander zu
setzen.
Klassenlehrer an Waldorfschulen
Voraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein
vergleichbarer Bildungsstand . Außerdem erwarten wir, dass Sie 2 - 3
Wochen in einer Waldorfschule hospitiert haben, um sich mit Ihrem
künftigen Berufsfeld bekannt zu machen.
Für
die Anmeldung zum Studium in
Witten/ Annen fordern Sie bitte den Bewerbungsbogen des Instituts an.
Schicken Sie ihn zusammen mit der handschriftlichen Darstellung ihres
bisherigen Bildungsganges, Fotokopien der infrage kommenden Zeugnisse
(bei Waldorf-Schülern auch das Gutachtenzeugnis der 12. Klasse), einem
Nachweis über Ihre Hospitation an einer Waldorfschule und 3
Lichtbildern im Passbildformat an das Institut. Sie erhalten dann einen
Terminvorschlag für das Aufnahmegespräch mit Dozenten des Instituts.
Ohne dieses persönliche Gespräch sind Aufnahmen nicht möglich.
Beratungsgespräche sind jederzeit nach telefonischer Verabredung
möglich.
Eurythmist mit zusätzlicher pädagogischer Qualifikation
Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das
Abschlusszeugnis einer Freien Waldorfschule. Freude an der Bewegung, an
Musik und Literatur. Anfängliche Musikkenntnisse. Eigenverantwortung
und soziale Fähigkeiten. Die Aufnahme erfolgt nach einem Einzelgespräch
und einem Bewegungseindruck. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
Musiklehrer an Waldorfschulen (Klasse 1 bis 12)
Allgemeine Hochschulreife, solide Fähigkeiten auf mindestens einem
Hauptinstrument, Grundlagen im Klavierspiel, angemessene Vorkenntnisse
und Fähigkeiten in Musiktheorie und Gehörbildung, Lieder vom Blatt
singen können, Erfahrungen mit Improvisation, Nachweis von mindestens 4
Wochen Praktikum im Musikunterricht einer Waldorfschule.
Einjähriges Intensiv-Studium – postgradual
Nachweis eines wissenschaftlichen Studiums, das die fachliche
Qualifikation für den Unterricht in einem Schulfach beinhaltet oder –
wenn in NRW eine Unterrichtsgenehmigung als Klassenlehrer beantragt
werden soll – die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine als 1.
Staatsprüfung anerkannte Hochschulabschlussprüfung.
Kosten
Bei Aufnahme fallen einmalige Kosten von € 80,– an.
Klassenlehrerausbildung: monatliche Zahlung von € 150,– (10 Monate
im Jahr, entspricht € 1.500,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die
Studentengemeinschaft . Eurythmieausbildung: monatliche Zahlung von € 175,– (10 Monate
im Jahr, entspricht € 1.750,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die
Studentengemeinschaft . Musiklehrerausbildung: monatliche Zahlung von € 200,– (10 Monate
im Jahr, entspricht € 2.000,– pro Studienjahr). Davon gehen € 105 monatlich an die
Studentengemeinschaft .
Studierende des Einjährigen Postgraduiertenstudiums zahlen einen
monatlichen Beitrag von € 240 (10 Monate im Jahr, entspricht € 2.400).
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Studienzeiten
Das Studienjahr beginnt August eines jeden Jahres und dauert bis einschließlich Juli des nächsten Jahres.
Dem Kursstudium (ab etwa Anfang Oktober) geht die 4-wöchige Bauzeit
voran, mit der alle Studierenden beginnen, die neu in das Studium
eintreten. Diese 4 Wochen, die der praktischen Arbeit in den Häusern,
in Gelände, Park und Garten gewidmet sind – erweitert durch
künstlerische Kurse und Vorträge – geben den Neuankommenden die
Gelegenheit, das Institut, seine Mitarbeiter und auch Studenten kennen
zu lernen.
Das Studienjahr gliedert sich in 3 Tertiale zu je 10 bis 12
Wochen.
Die praktischen Dienste während des
Studienjahres (Kochen, Raumpflege, Park- und Gartenpflege, etc.) sind verbindlicher
Bestandteil des Studiums.
Abschlüsse
• Absolventen der grundständigen Klassenlehrer-Ausbildung mit
Fachqualifikation erhalten ein Diplom, das Waldorf-Schulen
international als Nachweis der Befähigung zum/zur Waldorf-LehrerIn
dient. In den meisten deutschen Bundesländern erteilen die
Kultusbehörden (außer Bayern und Berlin) auf dieser Grundlage
Unterrichtsgenehmigungen für die Lehrtätigkeit an Waldorf-Schulen. Das
Diplom enthält jedoch keinen Anspruch auf Einstellung.
• Der erfolgreiche Besuch des 1-jährigen Intensiv-Studiums wird in
einer Studienurkunde bestätigt. Die Kultusbehörden (mit Ausnahme der
bayerischen) erteilen eine Unterrichtsgenehmigung aufgrund dieses
Zertifikats in Verbindung mit dem Hochschul-Abschlusszeugnis (1.
Staatsexamen für ein Lehramt). Für den Unterricht in der
Abiturvorbereitungsklasse wird in den meisten Bundesländern das 2.
Staatsexamen für das Höhere Lehramt verlangt.
• Das Eurythmie-Diplom des Instituts ist von der Leitung der Freien
Hochschule für Geisteswissenschaft, Sektion für Redende und
Musizierende Künste am Goetheanum (Dornach, Schweiz) anerkannt und
berechtigt (in Verbindung mit der entsprechenden
eurythmisch-pädagogischen Qualifikation) in allen Bundesländern zum
Eurythmieunterricht.
• Absolventen der Musiklehrer-Ausbildung Klasse 1-12 erhalten ein Diplom. In den meisten deutschen Bundesländern erteilen die
Kultusbehörden (außer derzeit Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen) auf dieser Grundlage
Unterrichtsgenehmigungen für die Lehrtätigkeit an Waldorf-Schulen. Das
Diplom enthält jedoch keinen Anspruch auf Einstellung.
Ansprechpartner
Für allgemeine Fragen steht Ihnen in unserem Sekretariat Frau Wachowski gerne zur Verfügung. Tel. 02302.96730 . 
.Studiengang Klassenlehrer an Waldorfschulen:
Christa Greshake-Ebding 
.Studiengang Eurythmie: Arnold Pröll 
.Studiengang Musikpädagogik Klasse 1-12 an Waldorfschulen:
Michael Kalwa 
.Studiengang Waldorflehrer im Klassenlehrerbereich und in der Oberstufe:
Ernst-Christian Demisch 
Formulare
>> Aufnahme-Formular.pdf
>> Bewerbung/Hospitationsnachweis
>> Infoblatt für ausländische BewerberInnen
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