Waldorfpädagogik weltweit

Gerne bilden wir Menschen aus aller Welt aus, die am Waldorf Institut Qualifikation erwerben, um an einer Waldorfschule zu unterrichten.

Wichtig ist, dass du unsere Hinweise aufmerksam liest und dich darüber hinaus vor Aufnahme der Ausbildung in deinem Heimatland bzw. dem Land, in dem du als Waldorflehrer*in arbeiten möchtest, nach den Anforderungen für eine Unterrichtsgenehmigung und evtl. Refinanzierung erkundigst.

Wichtig ist, dass alle Unterlagen am Tage der Aufnahme vorliegen. Da die Aufnahme von internationalen Auszubildenden VOR dem Visumsantrag erfolgen muss, müssen also auch die Unterlagen frühzeitig vorliegen (bis spätestens Mai), damit du rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn bei uns am Institut sein kannst.

Wir freuen uns auf dich!

Mehr Infos für internationale Bewerber*innen und Auszubildende

Deutsche Sprache

Der Unterricht am Waldorf Institut findet in deutscher Sprache statt. Daher musst du Sprachkenntnisse für die Zulassung zur Ausbildung nachweisen. Folgende Nachweise werden akzeptiert:

Voraussetzung für das Erlangen des Diploms „Klassenlehrer*in an Waldorfschulen“ ist der Nachweis der Sprachfähigkeiten und -kenntnisse des Goethe Zertifikat C2. Diesen Nachweis musst du spätestens bis zum Ende des 1. Tertials des 3. Ausbildungsjahres bei uns erbringen. Damit du dich ganz auf die Ausbildung konzentrieren kannst, empfehlen wir, dass du schon vor der Ausbildung die Stufe Goethe Zertifikat C2 abschließt.

Sprachprüfung und Information vor Ort

Zu Beginn der Ausbildung bieten wir dir in einer Prüfung die Möglichkeit, die sprachlichen Anforderungen an die Ausbildung zum/zur Waldorflehrer*in kennenzulernen. Bestandteile der Prüfung sind:

  • Einen Text mit anthroposophischem Bezug in eigenen Worten darstellen (schriftlich).
  • Einen Text/ein Gedicht vorlesen oder eine szenische Darstellung in der Gruppe erarbeiten.
  • Eine Geschichte frei erzählen.

Außerdem informieren wir gemeinsam mit internationalen Studierenden am Institut über die Möglichkeiten der Ausbildung, der Sprachvertiefung und der Ausbildungsabschlüsse.

Aufnahme in die Ausbildung und Abschluss

Internationale Auszubildende werden zunächst für eine Ausbldung aufgenommen, das nach dem 3. Ausbildungsjahr endet. Nach dem 3. Ausbildungsjahr erhält jede*r Auszubildende die Studienurkunde des Waldorf Instituts. Vor Eintritt in das 3. Ausbildungsjahr wird entsprechend dem Nachweis der Sprachkenntnisse (siehe oben) individuell entschieden, ob der/die Auszubildende das Studium mit Lehrprobe in Deutschland abschließen kann.

Diplomarbeit

Es ist möglich, die Diplomarbeit in der Muttersprache zu schreiben, wenn Betreuer und Zweitleser der Arbeit diese Sprache verstehen. Auch ist es möglich, die Diplomarbeit in Englisch zu verfassen.

Krankenversicherung

Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigst du eine Krankenversicherung. Auszubildende können sich in der Regel bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Für Bewerber*innen, Sprachkursteilnehmer*innen oder Au-Pairs muss jedoch eine spezielle Krankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden. Weitere wichtige Informationen zur Krankenversicherung findest du auf der Website des DAAD. Sprich uns an, falls du Unterstützung beim Abschluss einer Krankenversicherung benötigst.

Wohnen

Die meisten Auszubildenden wohnen in einem Umkreis von 15 km vom Institut. Wenn du hier in Witten angekommen bist, sind dir deine Kommiliton*innen gerne bei der Wohnungssuche behilflich.

Arbeiten

Ausländische Auszubildende haben keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, d.h. selbstständige Tätigkeiten oder eine genehmigungspflichtige Arbeitsaufnahme ist nicht erlaubt. Es besteht jedoch Arbeitserlaubnisfreiheit für 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr, außerdem gibt es Ausnahmen bei hochschulbezogenen Tätigkeiten. Eine volle Finanzierung der Ausbildung durch die Arbeit neben dem Studium ist nicht möglich. Es ist nicht immer einfach, einen Arbeitsplatz zu finden, vor allem in der vorlesungsfreien Zeit. Bitte bedenke dies bei der Planung der Finanzierung deiner Ausbildung. Eine Tätigkeit, die über die 120 ganzen oder 240 halben Tage im Jahr hinausgeht, erfordert eine Arbeitserlaubnis. Diese musst du bei der Ausländerbehörde beantragen. Erfrage dort, welche Bedingungen du erfüllen musst. Auch hier gilt: Deine Aufenthaltserlaubnis berechtigt dich in erster Linie zur Ausbildung und nicht zum Arbeiten. Du musst zeigen, dass du deine Ausbildung erfolgreich und in angemessener Zeit abschließt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Links

Auf den folgenden Seiten erhältst du weitergehende Informationen zum Studium in Deutschland:

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