In der Regel wird bei der Aufnahme in die grundständige Ausbildung das Studium an einer
Waldorf-Ausbildungsstätte in vollem Umfang, ein Hochschulstudium mit
einem Jahr auf die Gesamtdauer des Studiums
angerechnet. Unabhängig davon wird im Einzelfall
entschieden, ob Vorleistungen als
Teile des ersten Prüfungsabschnittes anerkannt werden können.
BewerberInnen mit einer Hochschulabschlussprüfung,
die die Voraussetzung für die Unterrichtsgenehmigung mit einer
waldorfeigenen Zusatzausbildung (Intensiv-Studium) nicht erfüllen (wg.
fehlendem Lehramtsexamen, etc.) können bei geeigneter Vorbildung in die
grundständige Ausbildung aufgenommen werden. Ihre
Hochschulabschlussprüfung wird in der Regel als 1. Prüfungsabschnitt
anerkannt.
Für BewerberInnen mit entsprechendem Hochschulabschluss bieten sich auch folgende Studienmöglichkeiten:
1-jähriges Intensiv-Studium.
Vormittags finden Einführung und Vertiefung in die Künste statt, ferner
die Erarbeitung der Grundlagen von Anthroposophie und
Waldorf-Pädagogik. In mehrwöchigen Unterrichtseinheiten werden die
Fachgebiete des Klassenlehrers (Klasse 1 bis 8)
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exemplarisch erarbeitet
sowie ein 2-wöchiges (November) und ein 5-wöchiges Schul-Praktikum
(Februar) intensiv vor- und nachbereitet. Nachmittags besteht bei
entsprechenden Voraussetzungen die Gelegenheit, an den Veranstaltungen
der Wahlfächer teilzunehmen.
In Ergänzung zur Möglichkeit, an den Fachstudiengängen
teilzunehmen, werden nachmittags, je nach Bedarf, für künftige
Oberstufen-Fachlehrer (Deutsch, Geschichte, Geografie, Kunstgeschichte,
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Medienkunde) Kurse zur
Fachmethodik und Fachdidaktik eingerichtet. Die Pädagogik der Oberstufe
(9. bis 12. Klasse), Fragen des selbstständigen Lernens, der
Eltern-Lehrer-Zusammenarbeit, der Schulorganisation, der
Leistungsbewertung, Evaluation und Projektarbeit werden in Modulen
kompakt behandelt.
Die Module werden in jeweils 5-Tages-Kursen nachmittags angeboten, die
Methodik-Didaktik-Kurse finden 2-mal wöchentlich nach Absprache statt.
Voraussetzung für die Teilnahme am 1-jährigen Intensiv-Studium (waldorfeigene Zusatzausbildung) ist der Nachweis eines
wissenschaftlichen Studiums, das die fachliche Qualifikation für den
Unterricht in einem Schulfach beinhaltet oder - wenn in NRW eine
Unterrichtsgenehmigung als Klassenlehrer beantragt werden soll: die 1.
Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine als 1. Staatsprüfung anerkannte
Hochschulabschlussprüfung.
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